AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der abatrans GmbH, Lehrer-Götz-Weg 10a, 81825 München, vertreten durch ihre Geschäftsführerin: Frau Sandra C. Bock (im Folgenden: abatrans GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2 Lieferung und Leistung

a)Leistungsbeschreibung
Die abatrans GmbH verkauft gebrauchte Büromöbel und führt Umzüge und Transporte durch. Zusätzlich zu vergüten sind bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsschluss erweitert wird.

b)Teillieferungen und Leistungserbringung durch Dritte Die abatrans GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen den Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an. Die abatrans GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

c)Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der abatrans GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die abatrans GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die abatrans GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die abatrans GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die abatrans GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die abatrans GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

§3 Haftung

a)Haftungsausschluss
Die abatrans GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmer haftet die abatrans GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

b)Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§4 Zahlung

a)Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung, Versand, Beladehilfe oder Lieferung und ggf. Montage, soweit nicht Abholung durch den Kunden am Geschäftssitz der abatrans GmbH in München vereinbart wird.

b)Zahlungsvereinbarung
Zahlungen haben, sofern nichts anders vereinbart per Überweisung im Voraus, Barzahlung bei Lieferung oder EC-Karten-Zahlung am Geschäftssitz von abatrans in München. Ab dem 5. Auftrag ist auch die Zahlung per Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum möglich.

§5 Besondere Bedingungen für Transport und Umzug

a)Geltung zusätzlicher Geschäftsbedingungen
Bei Möbeltransporten gelten ergänzend die Allgemeinen Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für die Beförderung von Handelsmöbeln (ABBH). Für Möbellagerung sind die Allgemeinen Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransports (ALB) vereinbart. Für Behandlung und Transport von Kunstgegenständen und Veranstaltungsrequisiten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Kunstspediteure (AB-Kunst). In allen anderen Fällen gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurs Bedingungen (ADSp 2003) ergänzend.

b)Kundenpflichten
Der Kunde ist verpflichtet die abatrans GmbH wenigstens 5 Werktage vor Durchführung der Beförderung (Umzug oder Transport) über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren zu unterrichten. Hierzu zählen insbesondere Art, Beschaffenheit, Gewicht und Menge der Ware, technische Anforderungen an das Fahrzeug, evtl. erforderliches Zubehör und die einzuhaltenden Termine. Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug bzw. Zubehör von Bedeutung ist. Weicht die Ware in den oben angegebenen Merkmalen wesentlich von den erteilten Angaben das Kunden ab, so ist die abatrans GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.

c)Transportsicherung
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten z.B. Waschmaschinen, Fernseher, HIFI Geräte, etc. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Anbringung und Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die abatrans GmbH nicht verpflichtet. Soweit der Kunde nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, hat dieser für eine ausreichende Transportversicherung zu sorgen. Zur Überprüfung des Vorhandenseins einer Versicherung ist die abatrans GmbH nicht verpflichtet.

d)Stornobedingungen
Eine Stornierung der vom Kunden gebuchten Dienstleistungen ist schriftlich (per Email oder Post) möglich. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung kommt es hierbei auf den Zugang bei der abatrans GmbH an. Die Stornierungskosten richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. 30 % des vereinbarten Rechnungsbetrages bis zum 5. Tag vor Vertragsbeginn 100 % des vereinbarten Rechnungsbetrages für eine Stornierung zum Zeitpunkt von weniger als fünf Tagen vor dem vereinbartem Vertragsbeginn.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der abatrans GmbH keine oder geringere Kosten entstanden sind. e)Pfandrecht Die abatrans GmbH hat wegen aller durch den Transport- bzw. Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Transport- bzw. Umzugsgut. Die abatrans GmbH kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.

§6 Besondere Bedingungen beim Kauf

a)Eigentumsvorbehalt
Sofern der Kunde Unternehmer ist, bleiben die von der abatrans GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der abatrans GmbH. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das gelieferte Produkt aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der abatrans GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an der abatrans GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

b)Gewährleistung
(1) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

(2) Gefahrenübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

(3) Gewährleistung für gebrauchte Waren
Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistung 1 Jahr bzw. soweit der Käufer Unternehmer ist, ist die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

§7 Schlussbestimmungen

a)Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der abatrans GmbH in München vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b)Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c)Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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